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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    angelsächsische Bezeichnung für freiberuflich Tätige, i.d.R. von mehreren Arbeitgebern Aufträge erhaltende Personen, die nicht wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert sind. Im Gegensatz dazu bezieht sich der Begriff Freiberufler nicht auf die Art eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern ist die Sammelbezeichnung für ganz bestimmte wissenschaftliche und künstlerische Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Psychologen, Rechtsanwälte usw.), die sog. Freiberufe.  

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