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Funktionsintegration

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: a) I.w.S.: Integration mehrerer Funktionen an einem betrieblichen Arbeitsplatz.

    b) I.e.S.:
    (1) Integration (aus Sicht der Elektronischen Datenverarbeitung) der früher getrennten Funktionen Datenerfassung, Sachbearbeitung und Datenverarbeitung;
    (2) Integration mehrerer betriebswirtschaftlicher Teilfunktionen an einem Arbeitsplatz (z.B. Teile von Vorgangsketten).

    2. Voraussetzung: Datenintegration, Dialogbetrieb.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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