Funktionsintegration
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: a) I.w.S.: Integration mehrerer Funktionen an einem betrieblichen Arbeitsplatz.
b) I.e.S.:
(1) Integration (aus Sicht der Elektronischen Datenverarbeitung) der früher getrennten Funktionen Datenerfassung, Sachbearbeitung und Datenverarbeitung;
(2) Integration mehrerer betriebswirtschaftlicher Teilfunktionen an einem Arbeitsplatz (z.B. Teile von Vorgangsketten).
2. Voraussetzung: Datenintegration, Dialogbetrieb.
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