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Funktionstrennung im Kreditgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die MaRisk sehen für das Kreditgeschäft grundsätzlich eine Funktionstrennung der Bereiche Markt und Marktfolge vor.

    Bereich

    Aufgaben

    Kreditentscheidung

    Markt (Kundenberatung)

    Initiierung von Kreditgeschäften,

    Betreuung der Kreditnehmer

    Erstvotum bei Kreditentscheidung und bei turnusmäßiger oder anlassbezogener Risikobeurteilung

    Markfolge (Kreditrisikomanagement, Backoffice, Bearbeitung)

    Beurteilung des Engagements unabhängig vom Markt

    Zweitvotum bei Kreditentscheidung und bei turnusmäßiger oder anlassbezogener Risikobeurteilung

    Üblicherweise kommen Bankkunden nur mit dem Kundenberater (also dem Bereich Markt) zusammen. Die EDV engt dabei den persönlichen Entscheidungsspielraum des Beraters und ggf. auch anderer Kompetenzträger im Kreditentscheidungsprozess ein und ist daher von ständig größerer Bedeutung.

    Nach wie vor spielt aber auch die subjektive Einschätzung des Beraters eine wichtige Rolle. Schließlich ist er es, der die Daten in den Computer eingibt, die unternehmerischen Eigenschaften beurteilt, die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten und Planungsrechnungen begutachtet, eine Objekteinschätzung vornimmt und der in begründeten Fällen sogar harte Fakten relativieren kann.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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