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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Gesetzliche Pflicht, in einer bestimmten Weise zu handeln, oder auch: Verbindliche Aufforderung einer Behörde an eine für einen bestimmten Zustand verantwortliche Person. Die Erfüllung eines Gebots kann erzwungen werden. Bes. häufig sind polizeiliche Gebote.

    2. Im Zwangsversteigerungsverfahren der Betrag, den ein Bieter nennt, nachdem das zur Versteigerung gelangende Grundstück oder Schiff vom Gericht ausgeboten ist.

    Ausbieten erfolgt durch Aufforderung des Gerichts zur Abgabe von Geboten im Versteigerungstermin (§ 66 II ZVG).

    Vgl. auch Mindestgebot, geringstes Gebot, Bargebot, Meistgebot, Einzelausgebot.

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