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gebundener Sollzinssatz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der gebundene Sollzinssatz wird auch als Festzinssatz bezeichnet. Der Sollzinssatz wird für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Die erste Sollzinsbindung beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Darlehensvertrages bzw. zum Auszahlungstermin. Er endet am letzten Tag des Monats, in dem die Zinsbindung ausläuft.

    Vgl. auch kombinierter Sollzinssatz.

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