Direkt zum Inhalt

Gefahrgüter im Seeschiffsverkehr

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    unter die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See (GGVSee)) vom 9.2.2016 (BGBl. I S. 182) m.spät.Änd. fallende Stoffe und Gegenstände.

    Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com