Direkt zum Inhalt

Gefahrgüter im Straßenverkehr

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    unter die Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut) auf der Straße (BGBl 1969 II 1489) fallenden Stoffe und Gegenstände.

    Einzelheiten über die Zulassung der Beförderung, die bei der Beförderung zu beachtenden allg. Sicherheitspflichten, die Ausnahmen und die Zuständigkeiten regelt
    (1) das Gefahrgutbeförderungsgesetz i.d.F. vom 29.9.1998 (BGBl I 3114) m.spät.Änd.,
    (2) die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn GGVSE i.d.F. vom 24.11.2006(BGBl I 2683).

    Ausnahmen von den darin enthaltenen Vorschriften normiert die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) vom 6.11.2002 (BGBl I 4350).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com