Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gegenseitigkeitsgesellschaft vom 19.02.2018 - 16:53
- Revision von Gegenseitigkeitsgesellschaft vom 19.02.2018 - 16:53
- Revision von Gegenseitigkeitsgesellschaft vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Gegenseitigkeitsgesellschaft vom 26.02.2013 - 09:59
- Revision von Gegenseitigkeitsgesellschaft vom 13.09.2010 - 15:29
- Revision von Gegenseitigkeitsgesellschaft vom 19.11.2009 - 15:33
- Revision von Gegenseitigkeitsgesellschaft vom 08.06.2009 - 11:28
Gegenseitigkeitsgesellschaft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ohne Kaufmannseigenschaft; am häufigsten im Versicherungswesen (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon