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Revision von Gegenvorstellung vom 08.06.2009 - 11:45

Gegenvorstellung

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    außergesetzlicher Rechtsbehelf, mit welchem das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, zur Überprüfung seiner Entscheidung veranlasst werden soll. Wird v.a. in Fällen der Verletzung rechtlichen Gehörs eingesetzt.

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