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Revision von gekoppeltes Darlehen vom 27.07.2012 - 11:38
gekoppeltes Darlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gekoppelte Darlehen sind tilgungsfreie, endfällige Darlehen. Anstelle der Tilgung werden während der Laufzeit Leistungen in eine Kapital-Lebens-/ Rentenversicherung oder auf einen Bausparvertrag erbracht. Die bei der Versicherung oder Bausparkasse gebildeten Werte werden an das Finanzierungsinstitut abgetreten und dienen der Tilgung des Darlehens.
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