gekoppeltes Darlehen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gekoppelte Darlehen sind tilgungsfreie, endfällige Darlehen. Anstelle der Tilgung werden während der Laufzeit Leistungen in eine Kapital-Lebens-/ Rentenversicherung oder auf einen Bausparvertrag erbracht. Die bei der Versicherung oder Bausparkasse gebildeten Werte werden an das Finanzierungsinstitut abgetreten und dienen der Tilgung des Darlehens.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
kalte Betriebskosten
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
gekoppeltes Darlehen
ausgehend