gekoppeltes Darlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gekoppelte Darlehen sind tilgungsfreie, endfällige Darlehen. Anstelle der Tilgung werden während der Laufzeit Leistungen in eine Kapital-Lebens-/ Rentenversicherung oder auf einen Bausparvertrag erbracht. Die bei der Versicherung oder Bausparkasse gebildeten Werte werden an das Finanzierungsinstitut abgetreten und dienen der Tilgung des Darlehens.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
gekoppeltes Darlehen
ausgehend