gekoppeltes Darlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gekoppelte Darlehen sind tilgungsfreie, endfällige Darlehen. Anstelle der Tilgung werden während der Laufzeit Leistungen in eine Kapital-Lebens-/ Rentenversicherung oder auf einen Bausparvertrag erbracht. Die bei der Versicherung oder Bausparkasse gebildeten Werte werden an das Finanzierungsinstitut abgetreten und dienen der Tilgung des Darlehens.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
gekoppeltes Darlehen
ausgehend