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Geldmenge
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Geldmengenaggregat. Abzugrenzen sind:
(1) Geldmengenaggregat M1: M1 umfasst das laufende Bargeld (ohne Kassenbestände der monetären Finanzinstitute (MFI)) und täglich fällige Einlagen (Sichteinlagen) bei den MFI.
(2) Geldmengenaggregat M2: M2 beinhaltet M1 und Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren sowie Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist bis zu drei Monaten.
(3) Geldmengenaggregat M3: M3 beinhaltet M2 und zusätzlich Repo-Geschäfte (befristete Transaktion auf Grundlage einer Rückkaufsvereinbarung), Geldmarktfondsanteile und Geldmarktpapiere sowie Schuldverschreibungen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu zwei Jahren. Nach aktueller Einschätzung hat der EZB-Rat die weit gefasste Abgrenzung M3 als zentrale Steuergröße und als Indikator zur Beurteilung der monetären Entwicklung bes. herausgestellt. Bei der Beurteilung der geldpolitischen Lage durch den EZB-Rat kommt der Änderungsrate der Geldmenge eine Indikatorfunktion zu.
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