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Revision von Generaldirektor vom 28.07.2010 - 10:22
Generaldirektor
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in der Praxis teilweise verwendeter Titel für den Leiter der Unternehmung. Kompetenzen des Generaldirektors sind nicht einheitlich umrissen. Position ist meist als Singularinstanz an der Spitze der Führungshierarchie angesiedelt; Leitung der untergeordneten Handlungsträger erfolgt nach dem Direktorialprinzip.
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