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Generics

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: V.a. im pharmazeutischen Bereich verwendeter Begriff zur Bezeichnung von Produkten, die vergleichbare Inhaltsstoffe enthalten wie Produkte, die bereits unter einem Markennamen auf dem Markt sind.

    2. Merkmale: a) Generics entsprechen in ihrer therapeutischen Wirkung und Sicherheit dem Orginalpräparat,
    b) werden im Normalfall zu einem wesentlich niedrigeren Preis angeboten als vergleichbare Markenprodukte, da keine oder wesentlich geringere Forschungskosten anfallen,
    c) können meist erst nach Ablauf des Patentschutzes für das Orginalpräparat angeboten werden.

    3. Arten: a) Produkte, die unter Nutzung des generischen Namens in Kombination mit dem Firmennamen angeboten werden,
    b) Markengenerika, die Produkte mit patentfreien Wirkstoffen unter einem eigenen Markennamen anbieten (z.B. Hexal, ratiopharm).

    Vgl. No Names, Marke.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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