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Gesamteinkommen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zur Berechnung von Beiträgen und zur Ermittlung von Leistungsansprüchen in der Sozialversicherung maßgebender Betrag. Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinn des Einkommensteuerrechts; es umfasst bes. Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (§ 16 SGB IV).

    Anders: Gesamtbetrag der Einkünfte.

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