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Revision von Geschäftsverteilungsplan vom 20.05.2009 - 18:10
Geschäftsverteilungsplan
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Plan zur übersichtlichen Erfassung und Darstellung geschäftlicher Arbeitsaufgaben im Unterschied zu Arbeitsplan und Organigramm. Zweck ist eine persönliche sowie sachliche Tätigkeits- und Kompetenzabgrenzung, die klare Verantwortungsbereiche schafft und die betriebliche Zusammenarbeit fördert.
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