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Geschäftsverteilungsplan

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Plan zur übersichtlichen Erfassung und Darstellung geschäftlicher Arbeitsaufgaben im Unterschied zu Arbeitsplan und Organigramm. Zweck ist eine persönliche sowie sachliche Tätigkeits- und Kompetenzabgrenzung, die klare Verantwortungsbereiche schafft und die betriebliche Zusammenarbeit fördert.

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