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Gesellschaftsleistungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern.

    2. Umsatzsteuerliche Behandlung: a) Leistungen innerhalb des Gesellschaftsverhältnisses (z.B. die Geschäftsführung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft ohne besonderes Entgelt; echte Gesellschafterbeiträge) sind wegen fehlenden Leistungsaustausches nicht umsatzsteuerbar.

    b) Leistungen außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses, die für ein bes. berechnetes Entgelt erbracht wird (z.B. Gesellschafter verkauft Gegenstand an Gesellschaft oder umgekehrt; unechter Gesellschafterverbrauch), sind steuerbar und, soweit keine Steuerbefreiung greift, steuerpflichtig, vorausgesetzt, der Gesellschafter handelt als Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens. Allein durch eine Mitunternehmerstellung wird die Unternehmereigenschaft im Sinn des § 2 UStG nicht begründet.

    c) Einlagen des Gesellschafters in Form von Lieferungen oder sonstigen Leistungen sind unter diesen Voraussetzungen ebenfalls steuerpflichtig.

    d) Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft: Er erbringt regelmäßig keine steuerpflichtige Leistung (ggf. Steuerbefreiung). Besteht die Gegenleistung der Gesellschaft in einer Lieferung oder sonstigen Leistung (z.B. Sachabfindung), liegt

    bei fehlender Steuerbefreiung

    ein steuerpflichtiger Umsatz vor.

    e) Gleiches gilt für die Auflösung einer Gesellschaft.

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