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Gesundheitswesen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Gesundheitswesen ist differenziert gegliedert. Man unterscheidet die ambulante und stationäre Leistungserbringung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Krankenhäuser sowie sonstige Leistungserbringer; einen eigenen Bereich stellt die Arzneimittelversorgung dar. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt im Wesentlichen durch die Krankenversicherungen, die wiederum in die gesetzliche und private Krankenversicherung unterteilt sind. Daneben gibt es seit 1995 die Pflegeversicherung.

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