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Revision von gewerblicher Rechtsschutz vom 08.06.2009 - 11:45
gewerblicher Rechtsschutz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
befasst sich i.e.S. mit dem Schutz der gewerblich verwertbaren technischen und ästhetischen Leistung sowie dem Schutz der geschäftlichen Kennzeichnungsrechte (gewerbliche Schutzrechte). I.w.S. zählen dazu auch das Urheberrecht und das Recht zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
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