Direkt zum Inhalt

Gewinnvortrag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch Gewinnverwendungsbeschluss verbleibender Gewinnrest zur Regulierung der Gewinnverwendung in späteren Jahren; wird auf das jeweils folgende Geschäftsjahr vorgetragen und der Ausschüttungsbasis (Bilanzgewinn) hinzugerechnet.

    Auszuweisen als Bilanzposition „Gewinnvortrag/Verlustvortrag”.

    Vgl. auch Verlustvortrag.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com