Gewinnvortrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
durch Gewinnverwendungsbeschluss verbleibender Gewinnrest zur Regulierung der Gewinnverwendung in späteren Jahren; wird auf das jeweils folgende Geschäftsjahr vorgetragen und der Ausschüttungsbasis (Bilanzgewinn) hinzugerechnet.
Auszuweisen als Bilanzposition „Gewinnvortrag/Verlustvortrag”.
Vgl. auch Verlustvortrag.
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