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gezillmerte Nettoprämie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Jährlich zu entrichtende Prämie für eine  Lebensversicherung mit laufender Prämienzahlung, deren Barwert – ermittelt mit den für die Prämienkalkulation unterstellten biometrischen  Ausscheidewahrscheinlichkeiten und dem  Rechnungszins – dem mit den gleichen Grundlagen gerechneten Barwert der Versicherungsleistungen zzgl. der zillmerfähigen  Abschlusskosten entspricht ( Zillmern).

    2. Merkmale: Die gezillmerte Nettoprämie enthält damit einen Kostenzuschlag, der die annuitätische Tilgung der bei Vertragsabschluss angefallenen zillmerfähigen Abschlusskosten erlaubt. In der ungezillmerten Nettoprämie ist dieser Kostenzuschlag dagegen nicht enthalten.

    3. Modell: Die gezillmerte Nettoprämie spielt eine maßgebliche Rolle für die Berechnung der  Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung. Bei den sog. gezillmerten Tarifen wird die Deckungsrückstellung so ermittelt, dass vom Barwert der Versicherungsleistungen der Barwert der zum Bewertungszeitpunkt noch ausstehenden gezillmerten Nettoprämien abgezogen wird. Im Gegensatz dazu wird bei ungezillmerten Tarifen die Deckungsrückstellung so ermittelt, dass vom Barwert der Versicherungsleistungen der Barwert der zum Bewertungszeitpunkt noch ausstehenden ungezillmerten Nettoprämien abgezogen wird.

    4. Ziele und Probleme: Siehe Zillmern.

     

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