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gezillmerte Nettoprämie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Jährlich zu entrichtende Prämie für eine Lebensversicherung mit laufender Prämienzahlung, deren Barwert – ermittelt mit den für die Prämienkalkulation unterstellten biometrischen Ausscheidewahrscheinlichkeiten und dem Rechnungszins – dem mit den gleichen Grundlagen gerechneten Barwert der Versicherungsleistungen zzgl. der zillmerfähigen Abschlusskosten entspricht (Zillmern).

    2. Merkmale: Die gezillmerte Nettoprämie enthält damit einen Kostenzuschlag, der die annuitätische Tilgung der bei Vertragsabschluss angefallenen zillmerfähigen Abschlusskosten erlaubt. In der ungezillmerten Nettoprämie ist dieser Kostenzuschlag dagegen nicht enthalten.

    3. Modell: Die gezillmerte Nettoprämie spielt eine maßgebliche Rolle für die Berechnung der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung. Bei den sog. gezillmerten Tarifen wird die Deckungsrückstellung so ermittelt, dass vom Barwert der Versicherungsleistungen der Barwert der zum Bewertungszeitpunkt noch ausstehenden gezillmerten Nettoprämie abgezogen wird. Im Gegensatz dazu wird bei ungezillmerten Tarifen die Deckungsrückstellung so ermittelt, dass vom Barwert der Versicherungsleistungen der Barwert der zum Bewertungszeitpunkt noch ausstehenden ungezillmerten Nettoprämien abgezogen wird.

    4. Ziele und Probleme: vgl. Zillmern.

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