Zillmern
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1. Begriff: Verfahren zur Beitragsberechnung, zur Berechnung der Deckungsrückstellung und zur Verrechnung (und damit auch zur Finanzierung) der Abschlusskosten in der Lebensversicherung.
2. Hintergründe und Historie: In der Lebensversicherung gegen laufende Beiträge fallen zu Beginn des Vertrags, bedingt durch die Provisionen und Courtagen für den Vertrieb, hohe Abschlusskosten an, die häufig den ersten Jahresbeitrag übersteigen. Dadurch belastet der Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags zunächst das Ergebnis des Unternehmens. Der Versicherungsmathematiker August Zillmer (1831 1893) hatte hierzu den folgenden Lösungsansatz: Wenn ein Versicherungsnehmer des Alters x einen Versicherungsvertrag über n Jahre abschließen möchte, dann wird für ihn der Beitrag berechnet als wäre er (x + 1)-jährig und er würde den Vertrag auf (n - 1) Jahre abschließen. Im Ergebnis bekäme er dieselbe Versicherungsleistung, wenn er mit den Beitragszahlungen ein Jahr später beginnen und dafür etwas höhere jährliche Beiträge entrichten würde. Da er aber den Versicherungsvertrag sofort beginnen möchte, wird von ihm ein weiterer Jahresbeitrag verlangt, der nicht zur Finanzierung der Versicherungsleistungen benötigt wird und somit zur Deckung der Abschlusskosten frei ist. Das Prinzip der Anhebung der laufenden Beiträge über das versicherungsmathematisch notwendige Maß hinaus und die Verwendung des ersten Jahresbeitrags zur Finanzierung der Abschlusskosten wurde Zillmern genannt.
3. Aktuelle Entwicklungen: Im Gegensatz zu Zillmers Ansatz wird heute nicht mehr ein Jahresbeitrag für die Finanzierung der Abschlusskosten festgesetzt, sondern ein Prozentsatz der Summe aller künftigen Beiträge. Dieser Zillermersatz wird durch § 4 DeckRV seit 2015 auf 25 ‰ der Summe aller über die Vertragslaufzeit fälligen Beiträge begrenzt. Der sich ergebende Geldbetrag zur Deckung der Abschlusskosten wird sodann über die Laufzeit der Beitragszahlung verrentet und den Nettoprämien zugeschlagen. Daraus entstehen die Zillmerprämien. Aus diesen werden nach Abzug der benötigten Risikoanteile die verbleibenden Prämienteile so lange zur Deckung der Abschlusskosten herangezogen, bis sie in Höhe des Zillmersatzes multipliziert mit der Summe der Beiträge finanziert sind. Erst dann werden die Sparprämien zum Aufbau der Deckungsrückstellung verwendet. Die so gebildete Deckungsrückstellung ist die Zillmerreserve. Durch zahlreiche gesetzliche Beschränkungen ist das Zillmern in der Anwendung inzwischen stark eingeschränkt.