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Gironetz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Filial- oder Institutssystem einer Gruppe von Banken (mit ein oder mehreren Zentralgirostellen) zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs - v.a. im  Massenzahlungsverkehr. In Deutschland entwickelten sich verschiedene Gironetze - u.a. das Gironetz der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken mit ihren jeweiligen Zentralinstituten, und das Gironetz der privaten Kreditbanken. Ein Bindeglied zwischen den Gironetzen stellt neben den bilateralen Verbindungen der Zentralinstitute das Dienstleistungsangebot verschiedener Automated Clearing Houses (ACH) dar.

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