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Gironetz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Filial- oder Institutssystem einer Gruppe von Banken (mit ein oder mehreren Zentralgirostellen) zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs - v.a. im  Massenzahlungsverkehr. In Deutschland entwickelten sich verschiedene Gironetze - u.a. das Gironetz der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken mit ihren jeweiligen Zentralinstituten, das Gironetz der privaten Kreditbanken sowie das der Postbank AG. Ein Bindeglied zwischen den Gironetz stellt der Elektronische Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) dar, über den aber nur rund 15 Prozent des nationalen Zahlungsverkehrs laufen; der größte Anteil wird jedoch im bilateralen Interbanken-Clearing abgewickelt. Im Zuge der Bankautomation wurden in Deutschland einheitliche Abwicklungsstandards und -verfahren entwickelt. In jüngster Vergangenheit verschwimmen im Zuge der weitergehenden Rationalisierung des Zahlungsverkehrs durch Kooperationen in Form von Transaktionen die Grenzen der Gironetze in zunehmendem Maße. Dies gilt sowohl in der Zahlungsverkehrs- als auch in der Wertpapierabwicklung.

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