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Revision von Grundkosten vom 05.06.2009 - 13:02

Grundkosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aufwendungen, die im Rechnungszeitabschnitt in gleicher Höhe in die Kostenrechnung eingehen (aufwandsgleiche Kosten = Zweckaufwand, als Kosten verrechneter Zweckaufwand).

    Gegensatz: Zusatzkosten, Anderskosten.

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