Anderskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kosten, die sich zwar unmittelbar aus Aufwendungen ableiten, jedoch in der Höhe „anders” als der betreffende Aufwand erfasst werden. Anderskosten sind „bewertungsverschiedene” oder „aufwandsungleiche” Kosten, z.B. Ersatz der Bilanzabschreibungen durch kalkulatorische Abschreibungen und Ersatz der Fremdkapitalzinsen durch kalkulatorische Zinsen.
Vgl. auch kalkulatorische Kosten, Abgrenzung.
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