Zitierfähige Version
Anderskosten
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Kosten, die sich zwar unmittelbar aus Aufwendungen ableiten, jedoch in der Höhe „anders” als der betreffende Aufwand erfasst werden. Anderskosten sind „bewertungsverschiedene” oder „aufwandsungleiche” Kosten, z.B. Ersatz der Bilanzabschreibungen durch kalkulatorische Abschreibungen und Ersatz der Fremdkapitalzinsen durch kalkulatorische Zinsen.
Vgl. auch kalkulatorische Kosten, Abgrenzung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon