Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) vom 08.01.2013 - 13:44
- Revision von Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) vom 14.02.2018 - 17:44
- Revision von Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) vom 08.01.2013 - 13:44
- Revision von Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) vom 24.01.2011 - 14:37
- Revision von Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) vom 21.10.2009 - 09:05
- Revision von Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) vom 03.09.2009 - 12:15
Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahrensregeln für eine zweckentsprechende Zusammenfassung der Einzelabschlüsse im Konzernabschluss. Strittig, ob Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) oder eigenständige Ergänzungen dieser.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon