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Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundsätze, die zu beachten sind, um die Aufgaben im wirtschaftlichen Prüfungswesen den gegebenen Zwecken entsprechend auszuführen (Wirtschaftsprüfung, Wirtschaftsprüfer (WP), Jahresabschlussprüfung). Untergrundsätze sind u.a. die Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die maßgeblich vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) erarbeitet wurden.

    Vgl. auch Prüfungstandard.

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