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Revision von Grundschuldbrief vom 20.05.2008 - 16:20
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
über eine Grundschuld (Briefgrundschuld) vom Grundbuchamt auszustellende Urkunde. Der G. enthält Angaben über Inhalt der Eintragung im Grundbuch (Betrag der Grundschuld, Zinsen, Fälligkeit) dient dem Gläubiger zur Legitimation und erleichtert die Übertragung (einfache schriftliche Abtretungserklärung und Übergabe).
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