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Güterfernverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in Deutschland der Güterverkehr außerhalb des Bereichs der Nahzone (bis 50 km) (Güternahverkehr) oder der Regionalzone (51 bis 150 km); wobei die institutionelle Abgrenzung zwischen diesen Bereichen 1994 aufgehoben wurde und heute die Unterscheidung nur noch für Zwecke der Verkehrsstatistik relevant ist.
Vgl. auch Verkehrspolitik.
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