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Händlerlisten-Förderung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Dealer-Listed Promotion; Förderung einer an Konsumenten gerichteten Werbebotschaft, in der über ein Produkt oder ein Sonderangebot berichtet wird. Gleichzeitig werden Namen und ggf. Adressen der Einzelhändler, die das Produkt führen oder sich an der Aktion beteiligen, angegeben.

    Händlerlisten-Förderung dient als Maßnahme zur Information des Konsumenten sowie als Anreiz für die Einzelhändler, das Produkt zu führen bzw. an der Aktion teilzunehmen (Verkaufsförderung).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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