Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Handelsgut vom 19.02.2018 - 16:53
Handelsgut
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ware, wie sie im redlichen Handelsverkehr am Erfüllungsort üblich ist. Bei Gattungsschulden ist Handelsgut „mittlerer Art und Güte” zu liefern (§ 360 HGB).
Bei der Tel-Quel-Klausel (Tel Quel) kann das schlechteste Gut oder die schlechteste Sorte geliefert werden, wenn es nur ordentliches Kaufmannsgut ist. Ist „prima Ware” verkauft, ist beste Qualität zu liefern.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon