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Hauptspediteur

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Recht des Speditionsgeschäfts der erste Spediteur, der den Speditionsauftrag unmittelbar von dem Versender erhält.

    Der Hauptspediteur haftet beschränkt für nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählte Zwischenspediteure im Rahmen der Allgemeinen Spediteurbedinungen (ADSp).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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