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Hauptveranlagung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff des Steuerrechts.
1. Hauptveranlagung zur Vermögensteuer umfasste i.Allg. drei Kalenderjahre. Der Hauptveranlagung wurde der Wert des Gesamtvermögens (unbeschränkte Steuerpflicht) im Hauptveranlagungszeitpunkt zugrunde gelegt.
2. Hauptveranlagung zur Grundsteuer erfolgt im Anschluss an die Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes (§ 16 GrStG).
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