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Heimfallunternehmung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    private oder gemischtwirtschaftliche Unternehmung, die als Konzessionsnehmer vom Staat bzw. von der Gemeinde einen Betrieb mit der Auflage führt, dass das Unternehmen mit allen Aktiva und Passiva nach Ablauf der Konzession ohne Gegenwert an den Konzessionsgeber (zurück) fällt, so etwa die aufgrund staatlicher Genehmigung errichteten Schienenbahnen, Drahtseilbahnen u.Ä.

    Heimfall wird in die Erbbauverträge (meist 30

    90 Jahre) aufgenommen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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