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Revision von Heuer vom 17.07.2009 - 11:55

Heuer

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    1. Anspruch des Schiffers gegen den Reeder auf Unterhalt, Verpflegung und Gehalt (§§ 545 ff. HGB).

    2. Anspruch auf Vergütung des Besatzungsmitglieds auf Kauffahrteischiffen für die aufgrund des Heuerverhältnisses geleistete Arbeit.

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