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Hierarchie
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Organisation:
1. Begriff: System der Über-/Unterordnung zwischen organisatorischen Einheiten. Bei einer gegebenen Anzahl von organisatorischen Einheiten ist eine Hierarchie umso steiler (flacher), je höher (niedriger) die Zahl der Hierarchieebenen ist. Hierarchie stellt dabei das grundlegende Ordnungssystem von Organisationen und sozialen Systemen dar.
2. Arten: a) Zielhierarchie legt als Zweck-Mittel-Hierarchie das angestrebte Handeln einer Organisation fest.
b) Aufgabenhierarchie beschreibt die aus den Unternehmenszielen abgeleiteten operationalen Teilaufgaben.
c) Stellenhierarchie legt das Stellengefüge fest, in welchem den einzelnen organisatorischen Einheiten operationale Teilaufgaben zugewiesen werden.
d) Personenhierarchie bezeichnet die Positionierung der Stelleninhaber innerhalb einer hierarchischen Ordnung.
3. Zweck: Hierarchie besitzt Koordinationsfunktion, indem eine übergeordnete Stelle untergeordneten Stellen Anweisungen erteilt, die darauf gerichtet sind, den spezialisierten Aufgabenvollzug zielentsprechend auszurichten.
II. Theorie der Unternehmung:
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