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Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Hochschulrektorenkonferenz ist ein Verband von staatlichen und staatlich-anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Sitz der HRK ist in Bonn. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, von den insges. rund 420 Hochschulen sind knapp 2/3 in der HRK organisiert (Stand 2013). Dennoch sind über 90% aller Studierenden an Mitgliedshochschulen der HRK eingeschrieben.

    Die Hochschulrektorenkonferenz sieht sich selbst als „Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit“. Tatsächlich repräsentiert sie vorrangig die Hochschulleitungen, nicht jedoch die Interessen von Studierenden oder Beschäftigten der Hochschulen. Dennoch kann sie zweifellos in der Bildungs- und Hochschulpolitik zu den wichtigsten Akteuren in Deutschland gezählt werden. Dabei hat sie, bedingt durch die weitgehende Autonomie der Hochschulen, eine Doppelrolle inne: Sie handelt als Interessenvertreter und zugleich als aktiver Gestalter.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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