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Holding-Struktur

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Spezielle Form der Geschäftsbereichs- oder Spartenorganisation, bei der unterhalb einer Obergesellschaft (Holding) auf der zweiten hierarchischen Ebene die Geschäftsbereiche der Sparten (Tochtergesellschaften) als gesellschaftsrechtlich selbstständige organisatorische Einheiten tätig sind.

    2. Formen: a) Bei der Management-Holding besitzt die Obergesellschaft Kompetenz in allen finanzwirtschaftlichen und strategischen Fragen. Die Tochtergesellschaften sind nur autonom im Hinblick auf die operativen Entscheidungen.

    b) Bei der Finanz-Holding besitzt die Obergesellschaft nur Kompetenz in allen finanzwirtschaftlichen Fragen.

    Vgl. auch Konzernorganisation.

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