Holdingstruktur
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Spezielle Form der Geschäftsbereichs- oder Spartenorganisation, bei der unterhalb einer Obergesellschaft (Holding) auf der zweiten hierarchischen Ebene die Geschäftsbereiche der Sparten (Tochtergesellschaften) als gesellschaftsrechtlich selbstständige organisatorische Einheiten tätig sind.
2. Formen: a) Bei der Managementholding besitzt die Obergesellschaft Kompetenz in allen finanzwirtschaftlichen und strategischen Fragen. Die Tochtergesellschaften sind nur autonom im Hinblick auf die operativen Entscheidungen.
b) Bei der Finanzholding besitzt die Obergesellschaft nur Kompetenz in allen finanzwirtschaftlichen Fragen.
Vgl. auch Konzernorganisation.
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