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Hotelreservierungsvertrag

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    derartige Verträge werden zwischen Reiseveranstaltern und Beherbergungsunternehmen (Beherbergungsgewerbe) meist im Zusammenhang mit Pauschalreisen i.d.R. etwa ein Jahr vor Ankunft der Reisegruppe abgeschlossen. Sie sollten kostenlose Rückgabe- bzw. Optionsrechte des Reiseveranstalters enthalten (Frist drei bis vier Wochen vor Gruppenankunft. Ein Handelsbrauch mit Rückgaberecht existiert in Deutschland nicht mehr, so dass bei fehlender Vereinbarung die mietrechtlichen Bestimmungen (§ 537 BGB) eingreifen und entsprechende Entschädigungen anfallen. Rechtsprechung: BGH, Urt. v. 24.1.2007 - XII 168/04 - RRa 2007, 131; Urt. v. 24.11.1976 - VIII ZR 21/75 - NJW 1977, 385; ferner OLG Hamm, Urt. v. 29.5.2002 - 30 U 216/01 - NJW-RR 2002, 1348 - vertragsimmanentes Rücktrittsrecht für karitativen Veranstalter bei rechtzeitigem, ca. dreimonatigen Rücktrittsrecht vor Gruppenankunft; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.12.2000 - 17 U 91/98 - NJW-RR 2001, 1498 - kein Handelsbrauch; OLG München, NJW-RR 1990, 698, gegen OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 1229 (Handelsbrauch bejahend).

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