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Revision von Ideenschutz vom 08.06.2009 - 11:45
Ideenschutz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ideen, die weder zu einer fertigen Erfindung (Patent, Gebrauchsmuster) geführt haben oder in einem urheberrechtsschutzfähigen Werk oder Geschmacksmuster Ausdruck gefunden haben, genießen weder Sonderrechtsschutz noch Wettbewerbsschutz nach UWG (Ausbeutung).
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