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Revision von Immunität vom 25.02.2013 - 18:23

Immunität

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    1. Allgemein: Befreiung der völkerrechtlichen Vertreter eines Staates (z.B. Botschafter) von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates.

    2. Parlamentarische Immunität: Schutz der Abgeordneten des Bundestags oder anderer Parlamente vor Strafverfolgungsmaßnahmen und Verhaftungen bis zum Beschluss des Parlaments über die Aufhebung der Immunität (Art. 46 II–IV GG).

    Vgl. auch Indemnität.

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