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Individualgut

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    privates Gut; Wirtschaftsgüter, die in der freien Marktwirtschaft von privaten Anbietern angeboten werden. Das Ausschlussprinzip und das Rivalitätsprinzip werden erfüllt.

    Gegensatz: Öffentliches Gut.

    Vgl. auch meritorische Güter.

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