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Revision von Individualgut vom 21.02.2013 - 15:44
Individualgut
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
privates Gut; Wirtschaftsgüter, die in der freien Marktwirtschaft von privaten Anbietern angeboten werden. Das Ausschlussprinzip und das Rivalitätsprinzip werden erfüllt. Beispiele
für Individualgüter sind Kleidung, Brötchen,etc.
Gegensatz: öffentliches Gut.
Vgl. auch meritorische Güter.
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