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Individualwucher

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ausbeutung einer individuellen Schwächesituation, um für eine eigene Leistung eine deren Wert weit übersteigende Gegenleistung zu gewinnen. Strafbar nach § 291 StGB.

    Vgl. auch Wucher.

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